DTM DataService –
Datendrehpunkt Deutschland.

DTM DataService –
Datendrehpunkt Deutschland.

Wichtiges EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2022

Mehr Rechte für Endnutzer zur Löschung personen­bezogener Daten.

Was bedeutet dies für Netzbetreiber, Telefonanbieter und Anbieter von Endnutzerverzeichnissen und Auskunftsdiensten? Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung.

Änderung des TKModG zum 01.12.2021 erfordert
für Netzbetreiber schnelles Handeln!

Mit dem am 1. Dezember 2021 in Kraft tretenden Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) und dem ebenfalls an diesem Tag in Kraft tretenden Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) regelt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Endnutzerverzeichnisse in Deutschland neu. Endnutzerverzeichnisse werden künftig nicht mehr als „Universaldienstleistung“ angesehen und gehören damit nicht mehr zu den vom Staat garantierten, am Markt verfügbaren Dienstleistungen.

Wichtig für Sie: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Endnutzer), also Ihre Kunden, haben aber gleichwohl gemäß § 17 TTDSG einen Anspruch auf Veröffentlichung ihrer Daten in einem Endnutzerverzeichnis, der sich unmittelbar gegen Sie als Netzbetreiber richtet. Daneben haben Sie als Netzbetreiber die Verpflichtung, diese Endnutzerdaten (z.B. Standarddaten wie Nachname, Vorname, Telefonnummer usw.) an Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien weiterzugeben (§ 18 TTDSG).

Wir möchten als die DTM Deutsche Tele Medien GmbH auch zukünftig mit unserem DTM DATASERVICE gewährleisten, dass die Einträge Ihrer Kunden weiterhin im Sinne des gesetzlich geregelten Veröffentlichungsanspruchs in Auskunfts- und Verzeichnismedien veröffentlicht werden. Zudem bieten wir an, die Daten Ihrer Endnutzer zu verwalten und Ansprüche von Dritten auf Zurverfügungstellung dieser Daten zu managen.

Ihr Benefit als Netzbetreiber

Ihr Benefit als Netzbetreiber

Wir möchten Sie in Zukunft gerne zu interessanten Konditionen und Rahmenbedingungen direkt bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung unterstützen. Zukünftig – ab Inkrafttreten des TKModG am 01.12.2021 – liefern Sie Ihre Teilnehmerdaten an uns und wir kümmern uns um den Rest. Damit gewährleisten wir die nationale Veröffentlichung der Einträge in unseren Medien.

Jetzt beraten lassen.

    Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

    3 Gute Gründe.
    Darum sind wir der richtige Partner.

    3 Gute Gründe.
    Darum sind wir der richtige Partner.

    Erfahrung & Kompetenz

    Wir befassen uns seit Jahrzehnten mit professionellem Eintragsmanagement (Datenanlieferung, -verknüpfung, -qualifizierung, -auslieferung) und stellen jährlich und aktualisiert die Veröffentlichung sämtlicher Teilnehmerdaten in unseren Medien sicher. Wir verfügen über qualifiziertes Personal und einen professionellen Kundenservice, der sich mit Fragen rund ums Eintragsmanagement bestens auskennt (Eintragspflege, -bearbeitung).

    Datensicherheit

    Uns steht dabei eine erprobte und belastbare technische Infrastruktur mit Server-Standort Deutschland zur Verfügung (u.a. über SFTP-Server der DTM). Hierdurch ist stets ein vertrauensvoller und seriöser Umgang mit Ihren Daten nach höchsten Datenschutzanforderungen sichergestellt.

    Starkes Netzwerk

    Zusammen mit rund 100 Partnerfachverlagen verfügen wir über ein flächendeckendes Netzwerk „Made in Germany“ als Fundament für die lückenlose Verbreitung unserer Auskunftsmedien.

    Dataservice ist unsere DNA.

    FAQ DTM Dataservice

    FAQ DTM Dataservice

    Mit dem am 1. Dezember 2021 in Kraft tretenden Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) und dem ebenfalls an diesem Tag in Kraft tretenden Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) regelt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Endnutzerverzeichnisse in Deutschland neu. Insbesondere werden Endnutzerverzeichnisse künftig nicht mehr als „Universaldienstleistung“ angesehen und gehören damit nicht mehr zu den vom Staat garantierten, am Markt verfügbaren Dienstleistungen.

    Bislang hat die Deutsche Telekom die Endnutzerdaten aller Netzbetreiber, also auch von Ihnen, zentral gesammelt und die Universaldienstleistung dadurch erfüllt, dass sie diese Daten auf vertraglicher Grundlage an die DTM Deutsche Tele Medien GmbH weitergegeben hat; wir haben dann für die ordnungsgemäße und datenschutzkonforme Veröffentlichung Sorge getragen. Zudem hat die Deutsche Telekom die Endnutzerdaten an die Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien ausgeliefert.

    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Endnutzer), also Ihre Kunden, haben wie bisher auch einen Anspruch auf Veröffentlichung ihrer Daten in einem Endnutzerverzeichnis gemäß § 17 TTDSG, der sich unmittelbar gegen den jeweiligen Netzbetreiber richtet. Daneben haben Sie als Netzbetreiber die Verpflichtung, diese Endnutzerdaten (z.B. Standarddaten wie Nachname, Vorname, Telefonnummer usw.) an Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien weiterzugeben (§ 18 TTDSG).

    Wenn wir Sie von der Erfüllung Ihrer Pflichten aus §§ 17, 18 TTDSG entlasten sollen, benötigen wir die von Ihren Kunden zur Veröffentlichung freigegeben Eintragsdaten (Basis- & Zusatzdaten) wie z.B.:

    • Vorname / Nachname
    • Straße / Hausnummer
    • Postleitzahl / Ort
    • Vorwahl / Rufnummer
    • Eintragsart (geschäftlich / privat / behördlich)
    • Ggf. falls vorhanden Berufs-/Geschäftsbezeichnung

    Zudem ist es wichtig für uns zu wissen, ob die Datennutzung in den Printverzeichnissen und/oder elektronisch erfolgen soll.

    Eine Datenanlieferung wird technisch kurzfristig möglich sein. Über den genauen Zeitpunkt werden wir Sie informieren. In rechtlicher Hinsicht ist der Abschluss eines Vertrages mit uns über die Erbringung dieser Leistungen erforderlich. Dieser sowie die darüber hinaus erforderlichen Dokumente und Rahmenbedingungen dafür, dass sowohl der Transfer reibungslos funktioniert und auch alle Datenschutzrichtlinien eingehalten werden, werden zur Zeit vorbereitet. Melden Sie sich einfach unter Tel: 069 2682 3333 bei uns oder füllen Sie das Kontaktformular aus und wir kommen auf Sie zu und informieren Sie über das weitere Vorgehen.

    Als erstes benötigen wir Ihre Kontaktdaten, damit wir uns bei Ihnen melden können. Hierzu erreichen Sie uns über unser Kontaktformular, die Telefonnummer 069 2682 3333 oder per Mail über dataservice@dtme.de
    Wir werden dann mit Ihnen gemeinsam die weiteren Schritte zum Vertrag und den technischen Details zur Bereitstellung der Daten besprechen und würden uns freuen, wenn wir uns einig werden.

    In Zukunft planen wir, Ihnen weitere Zusatzleistungen anbieten zu können. und ggfs. auch ein umfassendes Kunden- und Beschwerdemanagement.

    Die Datenanlieferung und das Dateiformat bleiben unverändert. Lediglich der Ziel-Server wird zukünftig von der DTM Deutsche Tele Medien GmbH bereitgestellt. Auf Anfrage erhalten Sie eine Schnittstellenbeschreibung. Ggf. sind auch Individuallösungen bei der Datenanlieferung möglich.

    Die Daten können ab einem noch von uns bekanntzugebenden, bestimmten Zeitpunkt täglich bei uns angeliefert werden.

    Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH ist gemeinsam mit rund 100 regionalen Partnerfachverlagen als Mitherausgeber der Verzeichnismedien Das Telefonbuch, Gelbe Seiten und Das Örtliche ist schon viele Jahrzehnte der verlässliche Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen für die Veröffentlichung von Einträgen in den (Online-)Verzeichnissen. Daneben veröffentlicht die DTM Deutsche Tele Medien GmbH, die von der Deutsche Telekom angelieferten Endnutzerdaten aller Netzbetreiber.

    Schon bisher bedingt die Veröffentlichung von Daten in einem Endnutzerverzeichnis und die Belieferung von Endnutzerdaten an die Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien naturgemäß auch den Umgang mit einer Vielzahl personenbezogener Daten. Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH kann entsprechend auf eine langjährige Expertise im Bereich Datenschutzrecht und der datenschutzkonformen Verarbeitung der Endnutzerdaten, insbesondere im Umfeld von Verzeichnismedien, vorweisen.

    Datenschutz und Datensicherheit hat für die DTM Deutsche Tele Medien GmbH seit jeher eine sehr hohe Priorität und wir möchten, dass Kunden und Kooperationspartner ihre personenbezogenen Daten in sicheren Händen wissen. Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH stellt deshalb durch verschiedene Maßnahmen sicher, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur unter strenger Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und zukünftig des Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) erfolgen.

    Im Hinblick auf das äußerst komplexe und dynamische Rechtsgebiet Datenschutzrecht und der Umsetzung der zahlreichen Anforderungen ist die DTM Deutsche Tele Medien GmbH ein verlässlicher Partner.

    Sie können uns daher die Daten Ihrer Kunden anvertrauen, so dass Sie dem Anspruch Ihrer Kunden auf Veröffentlichung ihrer Daten in einem Endnutzerverzeichnis gerecht werden können und gleichzeitig die Anforderungen des Datenschutzrechts einhalten.

    Schon jetzt hat DTM ein technisches und organisatorisches Umfeld geschaffen, um der Verarbeitung und Veröffentlichung einer Vielzahl von personenbezogenen Daten, gerade auch im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit, gerecht zu werden.

    Wir möchten auch zukünftig mit unserem DTM Dataservice den Veröffentlichungsanspruch in Auskunfts- und Verzeichnismedien Ihrer Kunden umsetzen und dabei die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gewährleisten. Zudem planen wir, die Daten Ihrer Endnutzer zu verwalten und Ansprüche von Dritten auf Zurverfügungstellung dieser Daten zu managen als auch datenschutzrechtliche Anfragen zu bearbeiten.

    Rückfragen?
    Wir sind für Sie da!